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Vergütung auf Führungsebene: Fixum, Bonus und Vertragsschutz

Aus welchen Teilen sich die Vergütung von Führungskräften zusammensetzt und welche Regeln für Organmitglieder gelten.

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Bestandteile

Die Vergütung von Führungskräften besteht meist aus einem festen Jahresgehalt, einem variablen Anteil, der an Unternehmens- oder persönliche Ziele gebunden ist, und Zusatzleistungen wie Dienstwagen oder betrieblicher Altersversorgung. In größeren Unternehmen kommen langfristige Anreize hinzu, etwa Aktien oder virtuelle Beteiligungen, die über mehrere Jahre erdient werden.

Was die Höhe bestimmt

Die Spanne ist auf dieser Ebene besonders groß. Sie hängt von Umsatz und Mitarbeiterzahl ab, von der Branche, von der Eigentümerstruktur und davon, ob du Ergebnisverantwortung für das ganze Unternehmen oder für einen Bereich trägst. Frag nach den Zielgrößen für den Bonus und danach, wie sie in den letzten Jahren erreicht wurden.

Gehälter auf dieser Seite

Beispiele:

90.000–180.000 € brutto/Jahr
Geschäftsführer (m/w/d), Berufsbildungswerk Stendal gGmbH über Rochus Mummert Healthcare Consulting GmbH
180.000–280.000 € brutto/Jahr
Managing Director, Institutional Wealth Management, Germany (all genders), JP Morgan Chase, Frankfurt am Main

Auf Führungsebene weichen tatsächliche Pakete wegen Bonus, Beteiligungen und Unternehmensgröße besonders stark ab.

Kein Kündigungsschutz für Organe

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Mitglieder des Organs, das eine juristische Person gesetzlich vertritt, also für Geschäftsführer und Vorstände. Umso wichtiger sind Laufzeit, Kündigungsfristen und Regelungen für eine Abberufung im Anstellungsvertrag. Bei leitenden Angestellten mit Befugnis zu Einstellung und Entlassung kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung beantragen, ohne das zu begründen.

Vorstandsvergütung in der Aktiengesellschaft

Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft muss der Aufsichtsrat dafür sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgaben und Leistung stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Börsennotierte Gesellschaften beschließen ein Vergütungssystem, über dessen Billigung die Hauptversammlung abstimmt.

Weitere Verhandlungspunkte

Neben Fixum und Bonus lassen sich auf dieser Ebene weitere Punkte verhandeln: eine Antrittsprämie, wenn du beim alten Arbeitgeber Bonusansprüche verlierst, Regelungen für den Fall eines Eigentümerwechsels und eine vereinbarte Abfindung bei vorzeitiger Abberufung. Halte solche Zusagen im Anstellungsvertrag fest.

Sozialversicherung

Ob eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hängt unter anderem von der Beteiligung und dem Einfluss in der Gesellschaft ab. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Altersversorgung und Nebenleistungen

Auf Führungsebene werden häufig Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung, ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung und Versicherungen vereinbart. Prüfe, ob eine Versorgungszusage bei einem Wechsel erhalten bleibt und wie der geldwerte Vorteil aus Sachleistungen versteuert wird.

Vergütung beim Wechsel sichern

Verlierst du beim Wechsel Bonusansprüche oder langfristige Anreize deines bisherigen Arbeitgebers, kannst du einen Ausgleich verhandeln. Lass dir dazu von deinem jetzigen Arbeitgeber schriftlich bestätigen, welche Ansprüche bei einem Ausscheiden verfallen. Diese Unterlage hilft in der Verhandlung.

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