Das ist der Job
Darüber hinaus ist langjährige Berufserfahrung in leitender Tätigkeit erforderlich.
Das brauchst du
Gesucht wird eine zielstrebige, dynamische, entscheidungsfreudige und kreative Persönlichkeit, die die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt und über fundierte Kenntnisse insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Kultur verfügt.
Darüber hinaus wird die Fähigkeit vorausgesetzt, motivierend und überzeugend zu führen. Die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung gem. § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nachzuweisen. Engagement und Kooperationsbereitschaft sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenz werden vorausgesetzt.
Darum lohnt es sich
Bei der Stadt Gelsenkirchen ist die Stelle der bzw. des Beigeordneten (w/m/d) für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Neben den Dienstbezügen der Besoldungsgruppe B 5 LBesG NRW wird eine Aufwandsentschädigung in der gesetzlichen Höhe gewährt.
Der Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration umfasst das Referat Bildung, das Referat Kultur, das Referat Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum, das Referat Kinder, Jugend und Familien, das Institut für Stadtgeschichte, die Stabsstelle Sportangelegenheiten, die Stabsstelle Bildungs- und Innovationscampus, die Geschäftsstelle Schulamt und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung.
Eine andere Abgrenzung des Geschäftskreises bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten. Es wird erwartet, dass die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber den Wohnsitz in Gelsenkirchen nimmt. Das Einstellungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichstellungsplans der Stadt Gelsenkirchen.
bis zum